Generelle Richtlinien
Verpflichtung auf Vertraulichkeit und Verschwiegenheit im Rahmen der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (entsprechend §5 Abs. 1 Nr. 1 und 2, §27 Abs. 5, §29, §30 Abs. 3 Nr. 5, DSG-EKD, §3 TDDDG, §35 SGB I).
Die persönlichen Daten unserer Mitarbeiter und Mitglieder wollen wir schützen. Darum bitten wir Dich, Dich neben dem Datengeheimnis (§26 DSG-EKD) zu Folgendem zu verpflichten:
Ich verpflichte mich, die nachfolgenden Bestimmungen einzuhalten:
Ich werde personenbezogene Daten, die mir im Rahmen meiner Tätigkeit bekannt werden, nur im Rahmen der mir erteilten Aufgaben und Weisungen sorgfältig verarbeiten. Ich werde jegliche Verarbeitung, die zu diesen Zwecken nicht erforderlich ist, unterlassen.
Aufgrund von §3 TDDDG bin ich zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet, soweit ich im Rahmen meiner Tätigkeit bei der Erbringung teilweise geschäftsmäßiger Telekommunikationsdienste mitwirke.
Aufgrund von §35 SGB I bin ich zur Wahrung des Sozialgeheimnisses zum Schutz von Sozialdaten verpflichtet, soweit ich im Rahmen meiner Tätigkeit an deren Verarbeitung mitwirke.
Ich bestätige, dass ich die im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit erlangten Unterlagen oder sonstige nicht allgemein zugängliche Informationen Dritten gegenüber vertraulich behandeln werde. Ich werde diese Unterlagen und Informationen ohne vorherige schriftliche Vereinbarung der verpflichtenden Stelle auch nicht für eigene Zwecke oder andere Arbeitgeber, Auftraggeber o.ä. benutzen.
Bestehende Vorschriften über den Umgang bzw. die Sicherung personenbezogener Daten sind zu beachten. Die Bestimmungen der Datenschutzgesetze sowie die einschlägigen Straf- und Bußgeldvorschriften sind mir bekannt.
Mir ist bewusst, dass Verstöße gegen das Datengeheimnis (§26 DSG-EKD) und die Vertraulichkeit insbesondere nach §45 DSG-EKD mit Bußgeldern belegt werden können. Eine Verletzung des Datengeheimnisses kann zugleich eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten oder spezieller Geheimhaltungspflichten darstellen und beispielsweise zu Abmahnung, fristloser oder fristgerechter Kündigung und/oder Schadensersatzpflichten führen.
Ich werde den Arbeitgeber bei Verdacht auf mögliche Unregelmäßigkeiten bei der Datenverarbeitung informieren (und, soweit benannt, mich an die für den Datenschutz zuständige Person, z.B. Datenschutzbeauftragten, Vorgesetzten IT, etc. wenden).
Die Pflichten zum Schutz der personenbezogenen Daten, von denen der Mitarbeiter Kenntnis oder die Verfügungsgewalt erlangt, gelten auch nach Beendigung des vertraglichen Verhältnisses zwischen dem Arbeitgeber und dem Mitarbeiter unbefristet weiter.
Sonstige Geheimhaltungs- und Schweigepflichten arbeitsrechtlicher oder dienstrechtlicher Natur sind durch diese Verpflichtung nicht betroffen/berührt.
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Ort, Datum, Unterschrift Name in Druckbuchstaben