Wir suchen Unterstützung Spenden für den Gemeinschaftsverband

Wir sind eine landeskirchliche Gemeinschaft, die organisatorisch und finanziell unabhängig mit der evangelischen Landeskirche in Baden und verschiedenen Freikirchen zusammenarbeitet. Wir freuen uns über deine Unterstützung!

Spenden per Überweisung

Du kannst gerne eine Spende auf unser Konten überweisen. Wenn mit deiner Spende ein bestimmtes Projekt unterstützt werden soll, bitte im Verwendungszweck vermerken. Bitte per Überweisung an unser Konto bei der Sparkasse Karlsruhe an den Evangelischen Gemeinschaftsverband.

IBAN DE45 6605 0101 0009 0436 39, BIC KARSDE66

Sachspenden

Für unsere Kinder- und Jugendarbeiten vor Ort und auch in Freizeiten und Verband freuen wir uns über Sachspenden. Komm' gerne auf uns zu! Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten. Wir freuen uns über jede Unterstützung!

Kontakt Sachspenden

AB-Gemeinschafts- und Treuhandstiftung

Sie können gerne unsere AB-Gemeinschafts- und Treuhandstiftung unterstützen. Weitere Informationen finden sie in den nachfolgenden Tabs. Bitte per Überweisung an unser Konto bei der Volksbank pur.

IBAN DE40 6619 0000 0029 3523 64, BIC  GENODE61KA1

  • AB-Gemeinschafts- und Treuhandstiftung - was ist das?
  • Steuerliche Abzugsfähigkeit
  • Auskunft bei Fragen

Die Stiftung wurde am 20.04.2002 als unselbständige treuhänderische Förderstiftung des AB-Vereins gegründet.

Bis 2007 waren die Spenden zur Weiterleitung an den AB-Verein (so die seinerzeitige Bezeichnung) mit einem zusätzlichen Höchstbetrag von EUR 20.450 pro Ehegatte bei der Einkommensteuer abzugsfähig. Ab 2008 waren alle gemeinnützigen Spenden unabhängig von der Rechtsform des Empfängers mit 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte bei der Einkommensteuer abzugsfähig.

Angesichts dieser Rechtslage stellte sich die Frage, nach der Weiterführung der Stiftung. In der Sitzung im April 2008 wurde dies vom Stiftungsrat erörtert und die Weiterführung einstimmig befürwortet.

Ausschlaggebend für dieses Votum war die weitergehende Abzugsfähigkeit bei „Zustiftungen“ sowie die Möglichkeit der Berücksichtigung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer, die für andere gemeinnützige Empfänger von Spenden nicht besteht.

Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an AB Gemeinschafts- und Treuhandstiftung

Spenden an die AB Gemeinschafts- und Treuhandstiftung sind wie folgt abzugsfähig:

Einkommensteuer

Spenden zur Weiterleitung an den AB Gemeinschaftsverband:

Im Jahr der Zuwendung bis zu maximal 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 Promille des Umsatzes. Spenden, die den Höchstbetrag von 20% übersteigen, werden unbefristet auf das Folgejahr übertragen. Wird im Folgejahr zusammen mit dem Vortrag aus dem Vorjahr/den Vorjahren der Höchstbetrag von 20% erneut überschritten, erfolgt ein Vortrag in das dann folgende Jahr, ggf. bis zum Lebensende. Der Spendenvortrag ist nicht vererblich und auch nicht auf den ggf. überlebenden Ehegatten übertragbar. Er ist also letztmalig im Todesjahr des Spenders zu berücksichtigen.

Spenden in den Vermögensstock der Stiftung (Zustiftungen)

Höchstbetrag für Zustiftungen ohne Beschränkung auf das Gründungsjahr: 1.000.000 Euro, bei Zusammenveranlagung 1.000.000 Euro für jeden Ehegatten, verteilbar auf 10 Jahre. Ein nach 10 Jahren oder im Todesjahr nicht ausgeschöpfter Spendenbetrag verfällt (kein Vortrag auf Folgejahr oder überlebenden Ehegatten).

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Es besteht die Möglichkeit, anstelle der Berücksichtigung bei der Einkommensteuer (nicht jedoch kumulativ) innerhalb von 24 Monaten seit Entstehen der Steuerschuld (i.d.R. Tod des Erblassers oder Vollzug der Schenkung) den steuerpflichtigen Erwerb um Zuwendungen an eine gemeinnützige Stiftung zu mindern (§ 29 Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz).                   

Sofern Sie Interesse haben und eine Spende in den Vermögensstock unserer Stiftung erwägen, dann kann Ihnen gerne unser Geschäftsführer Friedemann Laub Auskunft geben:

Friedemann Laub

Telefon: 07202 / 9307-500